Riggisalp

Die Riggisalp liegt im Wunderschönen Schwarzsee Tal in den Freiburger Voralpen. Die Alp bringt viel Tradition und Geschichte mit sich.

Riggisalp vom Kaiseregg

Über die Riggisalp

Erfahren Sie mehr über die Lage, Fläche und die verschiedenen Gebäude auf der Riggisalp

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Grosshaus Riggisalp

Geschichte der Riggisalp

Die Geschichte der Riggisalp geht weit zurück. Gemäss historischen Dokumenten wurden auf der Riggisalp schon vor Jahrhunderten Tiere gesömmert.

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Alpgenossenschaft Shcmitten

Viehzucht- & Alpgenossenschaft Schmitten

Am 3. Februar 1890 wurde die Viehzucht- und Alpgenossenschaft Schmitten als erste derartige Genossenschaft im Kanton Freiburg gegründet.

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Die Riggisalp

  • Eigentümerin:
  • Viehzucht- & Alpgenossenschaft Schmitten
  • Lage:
  • In einer Mulde vor der majestätischen Käiseregg (Gemeinde Jaun, Greyerzbezirk)
  • Gesamtfläche:
  • ca. 300 Hektaren
  • Weidefläche:
  • ca. 173 Hektaren
  • Wald:
  • ca. 30 Hektaren
  • Restfläche:
  • unproduktiv (Felsen, Geröll)
  • Höhenlage der Weideflächen:
  • Von ca. 1350 bis 1800 m.ü.M.
  • Mittlere Sömmerungsdauer:
  • 100 Tage
  • Gesömmerter Tierbestand 2020:
  • ca. 50 Kühe, ca. 265 Stück Jungvieh/Kälber
  • Milchproduktion:
  • ca. 100'000 kg, Produktion von Gruyère d'Alpage AOP, Riggisalpmutschli und andere Spezialitäten
  • Düngung:
  • Anfallende Vollgülle wird mit Traktor und Druckfass ausgebracht
  • Unkrautbekämpfung/
    Schwenten:
  • Jährlich muss jedes Mitglied 2 Tagwerke leisten.
  • Anreise:
  • Zu Fuss in ca. 60 Minuten ab Schwarzsee, in ca. 10 Minuten ab Bergstation der Sesselbahn
  • Zufahrt nur für Berechtigte:
  • Mit Allradfahrzeug ab Schwarzsee

Auszug aus dem schweizerischen Alpkataster aus dem Jahre 1970

"Prächtige, halbkreisförmige Alp am Fusse des vom Tourismus viel begangenen Kaisereggmassivs. Auf dem kalkhaltigen Boden gedeiht eine gute und reichliche Grassnarbe. Der Boden ist tiefgründig, durchlässig und produktiv. Die Weide ist ringgängig, mit Ausnahme des nordwestlichen Teils, der bis an die Wasserscheide der Kaiseregg reicht". 
Bereits seit 2002 ist die Familie Arthur und Renata Pellet, die in der Gemeinde Alterswil einen Ganzjahresbetrieb bewirtschaften, für die Betreuung der Tiere angestellt. Sie tun dies mit viel Sachkenntnis und grosser Sorgfaltspflicht. Seit dem Einbau der Alpkäserei auf die Sömmerung 2020 ist Bernard Schneuwly, versierter Käsermeister aus Schmitten, für die Käseproduktion angestellt.

Die verschiedenen Gebäude auf der Riggisalp

Das Grosshaus Riggisalp

Grosshaus

  • Höhe ü. M.:
  • 1437m
  • Baujahr:
  • 1873
  • Stallungen:
  • Stallungen für Kühe und Kälber
  • Alpkäserei:
  • 2020 wurde im ehemaligen Kuhstall eine Alp-Schaukäserei eingebaut
  • Güllenraum:
  • 130 m3
  • Wohnteil:
  • Grosse Küche, Wohnzimmer, 4 Schlafzimmer, Massenlager für 12 Personen Wintervermietung an Skiklub Tafers
Rainhaus Riggisalp

Rainhaus

  • Höhe ü. M.:
  • 1476 m
  • Baujahr:
  • 1802
  • Stallungen:
  • 2 Läger, 90 Plätze (z.Z.werden keine Tiere mehr eingestallt)
  • Güllenraum:
  • 15 m3
  • Wohnteil:
  • Küche,3 Schlafzimmer (der Wohnteil ist ganzjährig als Buvette vermietet)
Staldenhaus Riggisalp

Staldenhaus

  • Höhe ü. M.:
  • 1366 m
  • Baujahr:
  • 1914
  • Stallungen:
  • 2 Läger, Boxenlaufstall für etwas über 70 Tiere
  • Güllenraum:
  • ca. 60 m3
  • Wohnteil:
  • Küche,2 Schlafzimmer (dient im Sommer als Wohnung für den Alpkäser, Wintervermietung an Skiklub Schmitten)
Seelihaus Riggisalp

Seelihaus

  • Höhe ü. M.:
  • 1439 m
  • Baujahr:
  • 1979(Ersatz für die durch eine Lawine zerstörten Jungviehställe)
  • Stallungen:
  • 4 Läger, 106 Plätze (2012 Einbau des Boxenlaufstalls)
  • Güllenraum:
  • ca. 130 m3
Ritzhütte Riggisalp

Ritzhütte

  • Höhe ü. M.:
  • 1725 m
  • Baujahr:
  • 1923
  • Stallungen:
  • 2Läger, 30 Plätze (Tiere werden nur im Notfall eingestallt)

Die Geschichte der Riggisalp

Gemässhistorischen Dokumenten wurden auf der Riggisalp schon vor Jahrhunderten Tiere gesömmert. Aus der Alpordnung von 1629 geht hervor, dass zu dieser Zeit das Futter scheinbar knapp war, weshalb die Bewirtschaftung streng reglementiert wurde. Bei Verfehlungen gegen Bewirtschaftungsvorgaben mussten auch Bussen und Abgeltungen entrichtet werden.

Auszug aus dem historischen Dokument (Quelle: Staatsarchiv Freiburg)
Die nachfolgende Abschrift in die für uns lesbare Schrift, erfolgte durch Niklaus Baumeyer, Düdingen

Ordnung
Des Berg Riggisalp hinder dem Jouneramt

Die zum Theil schon im 1619. Jar, durch die frommen fürnemmen wysen Carli von Montenach Schuldtheissen & Marti Lari des Raths, Herrn Christoffel Heilmann Landvogt zu Jaun, Jakobus Eckher von Schülernhus, Hansen Wäbers vonAllterschwÿll und Josten Wäber von Räsch als damals Bergmeister angesehen, und den 28. Augstmonaten desselben Jars durch mÿn gnädig Herrn und Ober diser Statt Freÿburg in gesessenem Rath bestätiget, hernach aber alls man die Ladung der Rinderwÿden um den sechsten Theil vermindert, mit etwas Zusatz ernüwert worden. Alles uff der Oberkheit Gutheissen, durch gesagten Amman Hansen Wäber, Jörgen Schmutz von Vivers, Hansen Egkher von Engertzwÿl auch Hansen Rass von Bösingen sampt Theodole Rohser von Hermisberg & Cathrÿn Garmiswüylin empfachte uss emfangenem Bevels der übrigen Bergsgenossen, uff unser Lieben Frouwen Empfangnuss Tag im 1628.

Erstlich solle man einen Wächteren oder Hüeter anstellen der uff das Veech, und die uff-und abfahrenden Saumross Achtung halte, dass sie zöumt und uffgehalfteret seÿend damit sie sich uff die Weÿden nitt uslassen und das Krout ezend, und von jedem Ross ein Gulden Buss abvordern, davon derselbig den dritten Theil für sÿn Lohn behalten solle, das übrig der Vogt über den Schaden.

Item soll niemand mehr Veech ufftrÿben, dan er daselbst Wÿden und Rechtsammen hat,und sollen drÿ Kälber für ein Rindt gerechnet werden, zweÿ Schwÿn auch für ein Rindt welliches Veech und Schwÿn man glÿch monders nach dem man Zberg gefahrendem Bergmeister zeigen soll, und wellicher nit Krut hat, der solle das Klein guts einliff Wuchen ingespert halten welliche alle geringelt seÿn söllen, drÿ Menschen für zweÿ Rindt, wellicher därwider handlen würde, der soll alle mal, von jedem Stück nün Batzen Buss bezahlen, den dritten Theil dem Bergmeister, die anderen zwen Theil dem Amptmann.

DieRoss welche das Molchen abfürrend sollen nit länger, dan ein Nacht doben blÿben, wo nit, von jeder Nacht wÿters drÿ Batzen um das Krut bezahlen, ehrhafftiger Noth vorbehalten. Um jeden Bock sollen 15 Batzen für das Krut, für ein Gizlein 7 Batzen bezahlt werden.

Damit die Weÿd uff den Ritzen nit versumbt und verloren werde, sonders zu Ehrengezogen, söllend alle Gmeinder, wan es die Bergmeister bevelchend mit ihrem Veech uff die Ritzen fahren, wo nit, jeder Fälender ein Gulden Buss geben.

Item haben sie geordnet, dass man über die Zahl der Rinderweÿden, nit mehr dan acht Hadstieren jährlich ufftrÿben sölle welliche umbgahn und wer für ein Stier da würde gehapt haben, im anderen Jar keinen trÿben solle. Wan man aber mehr ufftrÿbe sollend dieselben für Rinderweÿden gerechnet werden bÿ glÿcher Buss. Über das sollend die jenigen so die Stier ufftrÿbend, auch schuldig sÿn dem Hirten die Züni helfen zu rüsten und zu erhalten.

Die Hürten oder Hüeter sollend auch Achtung geben, dass wan man mit dem Veech abfahret, weder die Berggenossen noch die Nachburen so khein Recht daselbst haben, ihre Ross zu sollichem Überschwall, wie sie es etlich Jaren gebrucht, uff diesem Berg nit trÿben sollen, wo nit, solle ihnen der Vogt fünf Pfund zu Buss abnemmen.

Den Buw soll auch ein jeder von sÿnem Staffel ussführen bÿ drÿ pfundiger Buss.

Wann ein Gemeinder etwas Ungrads, gut Vech oder Menschen mehr ufftrÿbt, weder er Weÿden hat, der soll um ein Buss 10 Batzen bezahlen.

Wÿtersaber mag keiner ufftrÿben, er habe dan Verwilligung und Urlaub, bÿ der Buss, sohinder bestimmbt ist, und noch darüber das Krut bezahlen und den Schadenersetzen.

Dann ist geordnet, dass die Bergmeister in der Mäss Wochen alle Jar ein Ehrbar Rechnung des Kruts, Bussen, und was sie ÿngezogen, geben sollend, für die Ersteund für die andere Rechnung üff Sanct Johannis Enthauptungstag, darbÿ dan alle Gemeinder oder Lüth, in ihrem Namen sÿn sollen, und was sie schludig sÿndt, od.ihr Portz aund  Antheil an den Kostenbringen mag, erlegen und bar bezahlen, damit man den Gemeinde Kosten und den Hirten befridigen und abtragen möge, und voruss den Amptman bezahlen.

Die grienen Schermthannen so uff der Äbne sÿndt, solle man wachsen lassen, und nit fallen, bÿ glÿchförmiger Buss. Ihr Beholzung möged sie ob dem 8er od. in der Wÿte suchen.

Item ordet sie, dass die Bergmeister von nun hin zweÿ Jar dienen söllend, damit man dieser Ordnung besonders wegen den Stieren, desto bass nachgahn möge, an Stell sie hiervor allein ein Jar Bergmeister gsÿn sÿnd.

DerHürt soll in gmein gespÿset und erhalten werden wo man sonst nit mit ime überkhommen mag. Dann und alls etliche, welche am Berg khein Theil noch Rechthaben, die Weÿden  an sich khouffen und hiedurch Hindernuss bringen, dass mancher der Berggnoss sit, zu sÿnem Veech nitvollkomlich Weÿden bekommen mag nit unbillich auch allso zulässlich zu sÿn,dass einem sollichen welcher am Berg nit theilhaftig ist, die empfangne Lÿchung möge zu rechter gebürend Zÿt gezogen werden.

Und damit keiner der Berggnossen an sÿner Notturfft verhindert, und deshalb ingmein, bÿ Zÿten und vor der Bergfahrt gutt Ordnung geschafft werden möge, so bedunkt sie nothwendig und gutt, dass die Zusamenkhunfft, und Erklärung der Berggnossen Ladung in gmein järlich uff den anderen Tag Mertzen geschächen und welcher ussblÿben um 9 Batzen gestrafft werde.

Letstlic hwÿll mit den Gebüwen und Verbesserungen das Krut mit Karren versenlich zerschleipft und verderbt würt, haben sie auch angesehen dass wöllicher an den Staffeln etwas zu buwen hat und der Buw ein Vertzug lÿden mag, dass solches nach der Bergfahrt im Herbsten bescheche und als dann die Materÿ zuhar karretwerde, und nit im Sommer noch Früling, beÿ zehn Pfunden Buss. Es wäre danerhaffte Noth, alls das durch den Winter und Schne etwas ingetruckt wäre, oder durch andere rechtmässige Ursach. Beschehen uff Jar und Tag alls obstadt und sÿdehar wider im 1629 bestätigt.

Geschichte der Genossenschaft

Am 3. Februar 1890 wurde die Viehzucht- und Alpgenossenschaft Schmitten als erste derartige Genossenschaft im Kanton Freiburg gegründet. Sie war damit nicht nur die erste Viehzuchtgenossenschaft im Kanton, sondern auch eine der ersten der Schweiz und als einzige Genossenschaft des Kantons Freiburg Gründungsmitglied des Schweizerischen Fleckviehzuchtverbandes.

Viehzucht & Alpgenossenschaft Schmitten


Gemäss einem Auszug aus der damaligen „Freiburger-Zeitung“ hatte „diese Gründung den Zweck, die Rindviehzucht, als die hauptsächlichste Rendite der Landwirtschaft unseres Kantons auf einen höheren Standpunkt zu bringen als sie es bis dato war, resp. selbe soweit möglich rationell zu betreiben, um den Anforderungen ausländischer Käufer besser entsprechen zu können, vermittelst einer reinen Fleckviehrasse“ Ein Ziel war ebenfalls der Kauf oder die Pacht einer Genossenschaftsalp. Bereits kurz nach der Gründung konnten verschiedene Alpbetriebe gepachtet und 1921 die Riggisalp erworben werden. Uneinigkeit und finanzielle Schwierigkeiten führten dazu, dass die Genossenschaft die Riggisalp 1937 verkaufen musste. Käuferin war die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft. Ab diesem Zeitpunkt war die Genossenschaft Pächterin der Riggisalp. Als die Versicherungsgesellschaft beschloss, ihre branchenfremden Objekte abzustossen, konnte die Genossenschaft die Riggisalp 1993 wiederum erwerben.

Die Genossenschaft zählt heute noch 23 Mitglieder, wovon noch 12 Viehzucht mit einem Herdebuchbestand von rund 300 Tieren betreiben. Jedes Mitglied besitzt einen Anteilschein mit je einem Stimmrecht. Alle Mitglieder verfügen über die gleichen Rechte und Pflichten. Für gesömmerte Tiere wird ein Sömmerungsgeld entrichtet und jährlich hat jedes Mitglied zwei Tagwerke zu leisten. Die Tagwerke dienen in erster Linie dem Unterhalt der Weiden, die durch eine regelmässige Unkrautbekämpfung (je nach Witterung mechanisch oder chemisch mit Einzelstockbehandlung) und Schwenten (Verhinderung von Verbuschung/Vergandung) in Stand gehalten werden.

Nebst der Riggisalp bewirtschaftet die Genossenschaft zusätzlich die angrenzende Alp Salzmatt. Die Salzmatt ist im Eigentum der Eidgenossenschaft, bzw. ArmaSuisse und ist von der Genossenschaft gepachtet. Ein angestellter Hirt ist für die Betreuung der rund 140 Sömmerungstiere, wovon ca. 15 Kühe verantwortlich. Die auf der Salzmatt produzierte Milch wird in eine Bergkäserei geführt und zu Käse verarbeitet.